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Die Geschichte des Gasthauses, das einst im Besitz des hier ansässigen
Chorherrenstifts war, reicht wohl in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts
zurück. Kulturgeschichtlich bemerkenswert und sehr wertvoll ist die schwere,
spätgotische Balkendecke in der Gaststube, deren mächtige Durchzüge mit
ineinander geflochtenen Bändern verziert sind.
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Als Kurfürst Karl Albrecht, der spätere Kaiser Karl der VII, St. Wolfgang zur
Hofmark erhob und dem Ort die niedere Gerichtsbarkeit, das Vogteirecht verlieh,
wurde hier in dieser Stube Gericht gehalten. Die ernste Mahnung am Deckenbalken
von anno 1756 erinnert heute noch an diese Zeit. Die Inschrift, bei der jedes
Wort durch den Anfangsbuchstaben abgekürzt ist, lautet:
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